Der Senat ist neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Er besteht an der Universität Wien aus 18 Mitgliedern.
Die aktuelle Funktionsperiode läuft von Oktober 2010 bis September 2013.
Dem Senat gehören 18 Mitglieder (UG-Novelle 2009) an.
9 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen:
4 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsdozentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
aus der Liste „Universität gemeinsam neu gestalten“ – ULV
aus der Liste PLUM – IG LektorInnen
1 Mitglied aus der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals
4 Mitglieder aus der Personengruppe der Studierenden (entsendet von der Universitätsvertretung)

Die Größe des Senates der Universität Wien wurde vom Gründungskonvent mit 18 Mitgliedern festgelegt.
10 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen:
2 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsdozentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
aus der Liste „Universität gemeinsam neu gestalten“ – ULV
aus der Liste PLUM/GAKU/UniversitätslektorInnen:
Mitglied aus der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals:
5 Mitglieder aus der Personengruppe der Studierenden (entsendet von der Universitätsvertretung)
(Ausnahme: zweijährige Funktionsperiode der Studierendenvertretung gemäß HSG: jeweils 1. Juli bis 30. Juni des zweiten darauffolgenden Jahres.)
Die Größe des Senates der Universität Wien wurde vom Gründungskonvent mit 18 Mitgliedern festgelegt.
10 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen:
2 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsdozentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
1 Mitglied aus der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals
5 Mitglieder aus der Personengruppe der Studierenden (entsendet von der Universitätsvertretung)
Die Größe des Senates der Universität Wien wurde vom Gründungskonvent mit 18 Mitgliedern festgelegt.
10 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen:
2 Mitglieder aus der Personengruppe der UniversitätsdozentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
1 Mitglied aus der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals
5 Mitglieder aus der Personengruppe der Studierenden (entsendet von der Universitätsvertretung)