Die Digitale Bibliothek und ihr Recht - ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? (Köln, 06.-07.09.2012)

Die digi­tale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft?

Kulturwissenschaftliche Aspekte, tech­ni­sche Hintergründe und recht­li­che Herausforderungen des digi­ta­len kul­tu­rel­len Speichergedächtnisses.

Universität zu Köln – HBZ - Universitäts- und Stadtbibliothek Köln- Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität zu Köln

6. bis 7. September 2012, Hotel Marriott Köln

Zahlreiche Informationen und kul­tu­relle Äuße­run­gen lie­gen heute nur noch in digi­ta­ler Form vor. Das erleich­tert auf der einen Seite den Zugang zu Inhalten und ihren Austausch. Auf der ande­ren Seite aber stellt sich die Frage, inwie­weit künf­ti­gen Generationen die Digitalia der Gegenwart als his­to­ri­sche Quelle und als Zeugnisse uns­rer Kultur zur Verfügung ste­hen werden.

Diese Frage wird meist tech­nisch im Sinne einer Haltbarkeit und Lesbarkeit von Datenträgern ver­stan­den. Noch wenig bedacht sind dem­ge­gen­über die recht­li­chen Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digi­ta­len kul­tu­rel­len Gedächtnisses erge­ben. Sicher ist hier­bei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kul­tu­relle Äuße­run­gen zu spei­chern, gegen­über dem ana­lo­gen Zeitalter mit sei­nen vor­nehm­lich gedruck­ten Medien grund­le­gend geän­dert haben. Der Grund hier­für liegt zum einen in dem gewal­ti­gen Öffent­lich­keits­po­ten­zial, ins­be­son­dere von Online-Publikationen, zum ande­ren in dem schlich­ten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfah­ren und damit das Urheberrecht berühren.

Aus unter­schied­li­chen Perspektiven sol­len auf der Tagung „Die digi­tale Bibliothek und ihr Recht“ die recht­li­chen Rahmenbedingungen beleuch­tet wer­den, die beim Aufbau eines digi­ta­len kul­tu­rel­len Speichergedächtnisses zu beach­ten sind. Insbesondere soll unter­sucht wer­den, ob die recht­li­che Seite der digi­ta­len Bibliothek künf­tig grö­ße­rer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht ver­ord­nete Amnesie des Digitalen abge­löst wird.

Die Tagung wird orga­ni­siert von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Ass. jur. Oliver Hinte (beide Universität zu Köln) und Dr. Eric W. Steinhauer (FernUniversität in Hagen). Während der gan­zen Tagung infor­mie­ren das Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ) sowie die Firma ImageWare (http://www.imageware.de/) über tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Fragen der Digitalisierung und digi­ta­len Langzeitarchivierung.

Hochinteressantes Programm unter:

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