EU: Wissenschaftliche Daten: freier Zugang zu Forschungsergebnissen wird Innovationskapazität der EU stärken

Pressemeldung EU, 17. Juli 2012: Heute legte die Europäische Kommission die Maßnahmen vor, die sie zur Verbesserung des Zugangs zu in Europa gewon­ne­nen wis­sen­schaft­li­chen Informationen plant. Ein umfas­sen­de­rer und rasche­rer Zugang zu wis­sen­schaft­li­chen Artikeln und Daten soll es für Forscher und Unternehmen leich­ter machen, die Ergebnisse öffent­lich geför­der­ter Forschung zu nut­zen. So wird die Innovationskapazität der EU gestärkt, und die Bürger kom­men rascher in den Genuss der Vorteile wis­sen­schaft­li­cher Entdeckungen. Die jähr­li­chen Forschungsinvestitionen in Höhe von 87 Mrd. EUR wer­den auf diese Weise für Europa ren­ta­bler. Die Maßnahmen ergän­zen die eben­falls heute ver­ab­schie­dete Mitteilung der Kommission zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR).

In einem ers­ten Schritt wird die Kommission den freien Zugang zu wis­sen­schaft­li­chen Veröffentlichungen als all­ge­mei­nen Grundsatz im Programm „Horizont 2020”, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014-2020, ver­an­kern. Ab 2014 müs­sen alle Artikel, die mit Hilfe der Förderung durch „Horizont 2020” zustande gekom­men sind, zugäng­lich sein:

  • Sie wer­den ent­we­der von den Veröffentlichern unmit­tel­bar online zur Verfügung gestellt („gol­de­ner” freier Zugang), wobei die Veröffentlichungskosten gege­be­nen­falls von der Europäischen Kommission erstat­tet wer­den kön­nen, oder
  • die Forscher stel­len ihre Artikel spä­tes­tens sechs Monate nach der Veröffentlichung (zwölf Monate im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften) über ein frei zugäng­li­ches Archiv zur Verfügung („grü­ner” freier Zugang).

Die Kommission hat fer­ner den Mitgliedstaaten emp­foh­len, bei den Ergebnissen der Forschung, die sie im Rahmen ihrer natio­na­len Programme för­dern, ähnlich vor­zu­ge­hen. So sol­len bis 2016 von den ver­öf­fent­lich­ten Ergebnissen der in Europa öffent­lich geför­der­ten Forschung 60 % frei zugäng­lich sein.

Die Kommission wird außer­dem mit Möglichkeiten des freien Zugangs zu Daten expe­ri­men­tie­ren, die im Rahmen öffent­lich finan­zier­ter Forschungsarbeiten gewon­nen wur­den (z. B. nume­ri­sche Ergebnisse von Versuchen). Hierbei wer­den die legi­ti­men Interessen des Empfängers (Geschäftsinteressen und Schutz der Privatsphäre) berücksichtigt.

In 84 % der Antworten zu einer öffent­li­chen Konsultation im Jahr 2011 wurde ange­ge­ben, dass der Zugang zu wis­sen­schaft­li­cher Literatur nicht opti­mal sei. Studien haben erge­ben, dass kleine und mitt­lere Unternehmen ohne raschen Zugang zu aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen Veröffentlichungen bis zu zwei Jahre län­ger brau­chen, um inno­va­tive Produkte auf den Markt zu brin­gen. Aus einer von der EU finan­zier­ten Studie geht her­vor, dass der­zeit nur 25 % der Forscher kos­ten­lo­sen Zugang zu ihren Daten gewähren.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zustän­dige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: „Die Steuerzahler soll­ten nicht zwei­mal für Forschungsergebnisse zah­len müs­sen, und sie müs­sen pro­blem­los auf Rohdaten zugrei­fen kön­nen. Wir wol­len bei der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen die nächste Stufe errei­chen. Daten sind das neue Erdöl.“

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation, äußerte sich wie folgt: „Die Steuerzahler müs­sen mehr für ihr Geld bekom­men. Durch einen freien Zugang zu wis­sen­schaft­li­chen Artikeln und Daten wer­den Forscher und Unternehmen in Europa wich­tige Durchbrüche schnel­ler errei­chen, wodurch unser Kenntnisstand erwei­tert und unsere Wettbewerbsfähigkeit gestei­gert werden.“

Hintergrund

Bei „freiem Zugang“ sind Forschungsergebnisse über das Internet kos­ten­los zugäng­lich. Die Kommission ver­ab­schie­dete heute eine Mitteilung, in der stra­te­gi­sche Ziele für den freien Zugang zu Ergebnissen von Forschungsarbeiten for­mu­liert wer­den, die von der Kommission im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ Mittel erhal­ten. In der dazu­ge­hö­ri­gen Empfehlung der Kommission wird ein umfas­sen­der stra­te­gi­scher Rahmen für die Verbesserung des Zugangs zu wis­sen­schaft­li­chen Informationen und deren Bewahrung dar­ge­legt. Beide Initiativen sind in dem umfas­sen­de­ren Kontext der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums zu sehen (siehe IP/12/788 und MEMO/12/564, eben­falls heute ver­öf­fent­licht). Grundlage hier­für sind eine Mitteilung aus dem Jahr 2007 zu wis­sen­schaft­li­chen Informationen im Digitalzeitalter (siehe IP/07/190) und die Schlussfolgerungen des Rates des­sel­ben Jahres.

Die Kommission wird

  • den freien Zugang zu begut­ach­te­ten Publikationen – in Form der Veröffentlichung mit freiem Zugang („gol­de­ner” freier Zugang) oder in Form von Selbstarchivierung („grü­ner” freier Zugang) – als all­ge­mei­nen Grundsatz für das Programm „Horizont 2020” festlegen;
  • den freien Zugang zu Forschungsdaten (Versuchsergebnissen, Beobachtungen und rech­ner­ge­ne­rier­ten Informationen) för­dern und eine Pilotregelung im Rahmen von „Horizont 2020” ein­füh­ren, wobei legi­time Anliegen im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre, Geschäftsinteressen und gro­ßen Datenmengen berück­sich­tigt werden,
  • e-Infrastrukturen zur Aufnahme und gemein­sa­men Nutzung wis­sen­schaft­li­cher Informationen (Veröffentlichungen und Daten) ent­wi­ckeln und unter­stüt­zen, die auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebene inter­ope­ra­bel sind,
  • die Forscher bei der Einhaltung der Verpflichtungen bezüg­lich des freien Zugangs unter­stüt­zen und eine Kultur des Austauschs fördern.

In der Digitalen Agenda für Europa wird eine ehr­gei­zige Politik für offene Daten pos­tu­liert, die das gesamte Spektrum von Informationen abdeckt, die öffent­li­che Einrichtungen in der Europäischen Union pro­du­zie­ren, sam­meln oder bezah­len. Die Leitinitiative der EU zur Innovationsunion unter­stützt expli­zit den freien Zugang als wich­tige Komponente bei der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Die Mitteilung und die Empfehlung zu wis­sen­schaft­li­chen Informationen ergän­zen die eben­falls heute ver­ab­schie­dete Mitteilung „Eine ver­stärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wandel“, in der die zen­tra­len Prioritäten für die Vollendung des Europäischen Forschungsraums dar­ge­legt wer­den, zu denen auch die Optimierung des Austauschs, der Zugänglichkeit und des Transfers wis­sen­schaft­li­cher Kenntnisse gehören.

Die Europäische Kommission wird wei­ter­hin mit dem freien Zugang ver­bun­dene Projekte finan­zie­ren. 2012–2013 wird sie 45 Mio. EUR für Dateninfrastrukturen und die Forschung zur digi­ta­len Bewahrung auf­wen­den. Die Finanzierung wird im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ fort­ge­setzt. Im glei­chen Zeitraum wird die Kommission Experimente mit neuen Formen des Umgangs mit wis­sen­schaft­li­chen Informationen för­dern (z. B. neue Methoden der Begutachtung und der Messung der Wirkung von Veröffentlichungen).

Siehe auch MEMO/12/565.

Links

via http://albertopen.telegrafenberg.de/?p=678

 

Handlungsempfehlung der EU vom 17.07.2102 an die Mitgliedsstaaten:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:194:0039:0043:DE:PDF

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