| Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie | |||||
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| Scheidung | |
| Definition: Gesetzliche Auflösung der Ehe, die einhergeht mit der Regelung des Statuses der Ehegatten und ihrer Kinder [Warwick 1956, S.171]. | |
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Verwandte Begriffe: | |
| Zum übergeordneten Begriff | |
| Anmerkungen:
In fast jeder Gesellschaft wird Ehescheidung akzeptiert,
jedoch die Umstände, unter welchen sie
anerkannt und vollzogen wird, unterscheiden sich voneinander sehr
stark. Es gibt kulturspezifisch definierte Scheidungsgründe, z.B.
Unfruchtbarkeit eines der beiden Ehegatten, Nichterfüllen der
wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben eines Ehepartners. Die
Ehescheidung demonstriert ganz besonders die Mannigfaltigkeit und
Relativität der Funktionen der Ehe, wie sie von Leach definiert wird,
nämlich als "Bündel von Rechten". Aus der Tatsache, daß die Ehe
nicht präzise (sondern nur polythetisch) definiert
werden kann, folgt auch, daß es keine eindeutige Definition der
Scheidung gibt. Mit dem Tod eines Ehepartners enden nicht die mit
der Ehe verbundenen Rechte und Pflichten, da die Ehe sich meist
nicht auf eine Verbindung zwischen zwei Individuen beschränkt.
Die Levirats- und Sororatsehen drücken den Willen aus, die Heiratsallianz aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit die Rechte des Verstorbenen auf die Nachkommenschaft zu übertragen. Ähnliches gilt auch für die Geistheirat bzw. der Frauenheirat bei den Nuern (Sudan).
Eine Scheidung kann - je nach den unterschiedlichen Modalitäten -
eine Allianz sowie die Rechte und Pflichten der Partner als auch
ihrer jeweiligen Verwandtschaftsgruppe sowohl unterbrechen wie
auch perpetuieren. Die Stabilität der Heirat
und die damit verbundene Frequenz der Scheidungen hängen von den
spezifischen Faktoren der Bindungen der Individuen an ihre Gruppen
ab sowie von der Organisation der letzteren ab: Die formale Auflösung einer Heiratsverbindung, welche in der Art und im Ausmaß je nach ethnographischem Kontext stark differiert. Einer der Faktoren, die in diesem Zusammenhang häufig als bedeutend angesehen werden, ist der die Miteinbeziehung von Gütertransaktionen in die Heiratsbeziehung: Es wurde angenommen, daß in Gesellschaften, in welchen hohe Bezahlungen anläßlich einer Heirat üblich sind, Scheidungen selten vorkommen, wogegen in Gesellschaften, in welchen derartige Zahlungen niedrig sind oder nicht vorkommen, Scheidungen leichter möglich sind. Goody [1958] strich heraus, daß nicht nur der Faktor "Heiratszahlungen" in Betracht gezogen werden muß, sondern der gesamte ökonomische und verwandtschaftliche Kontext der Heiratsbeziehung. Neben Überlegungen über ökonomische Faktoren erklären einige Anthropologen die Häufigkeit von Scheidungen hinsichtlich der Bedeutung von affektiven Systemen in der sozialen Organisation, wo entweder Heiratsbeziehungen oder andere Beziehungen (Bruder-Schwester, Eltern-Kind, oder Beziehungen zwischen Gruppen von Männern oder Frauen) favorisiert werden. Im letzteren Fall seien Heiratsbeziehungen und Nuklearfamilien in der sozialen Organisation marginal und daher eher instabil [Seymour-Smith 1986: 80]. | |
| Englisch: divorce | |
| Literatur: |
© Lukas, Schindler, Stockinger 1993-11/10/97