„Verlängerung der Frist für EC-Äquivalente bis auf weiteres“
Nur UmsteigerInnen von UniStG- bzw. AHStG- auf BA-Studien und nur jene UmsteigerInnen, in deren BA-Studium ECs vorkommen. Auch StudienunterbrecherInnen sind UmsteigerInnen. EC-Äquivalente_Verlängerung
