25 Jahre ZNR
aus: 25 Jahre
"ZNR". Inhaltsverzeichnis 1979-2003 (2003)
Im Jahr 2003 vollendet die ZNR das erste
Vierteljahrhundert ihres Bestehens. Sie hat sich in dieser Zeit
als feste Größe in der deutschsprachigen
Rechtsgeschichtswissenschaft etabliert und erreicht heute einen
weiten Leserkreis in Europa und außerhalb Europas vor allem in
Fernost und Amerika. Das Programm der ZNR bestand von Anfang an
darin, die neuzeitliche Rechtsgeschichte des deutschsprachigen
Raums zu umfassen, mit ihren Ausstrahlungen auf andere Länder,
aber auch mit den Einwirkungen, die von außerhalb gekommen sind.
An diesem Programm hat sich nichts geändert. Aber es haben sich
die Schwerpunkte zeitlich und sachlich verschoben. Die
rechtshistorische Wissenschaft hat heute die Zeit des
Nationalsozialismus in einer Breite und Tiefe aufgearbeitet, wie
man es vor fünfundzwanzig Jahren wohl nicht voraussehen konnte.
Die Rechtsgeschichte der Deutschen Demokratischen Republik ist als
neues Forschungsgebiet hinzugekommen. Neue Sachgebiete wie das
Kolonialrecht und neue Forschungsgebiete wie die Rechtsethnologie
haben sich entwickelt. Neben der traditionell dominierenden
Privatrechts- und Verfassungsgeschichte haben die Strafrechts- und
Kriminalitätsgeschichte, die Geschichte des Naturrechts sowie der
juristischen und historischen Methoden zunehmend an Bedeutung
gewonnen. Auch innerhalb der einzelnen historischen Disziplinen
sind Verschiebungen zu beobachten; so nimmt sich heute die
allgemeine Geschichtswissenschaft zunehmend gleichfalls der
neuzeitlichen Rechtsgeschichte an. Die ZNR versteht sich weiterhin
als ein unvoreingenommenes Forum, das für jede rechtshistorische
Forschung von Niveau offen ist, und allen diesen neuen, aber auch
den traditionellen Forschungsansätzen Raum gibt.
Die Redaktion einer Zeitschrift bildet ein
Observatorium, das bei sensibler Handhabung zum Indikator
stattfindender Entwicklungen werden kann: Weil es Signale
registriert und weitergibt. Da diese Beobachtungen nun bereits
fünfundzwanzig Jahre erfassen, scheinen sie besonders
aussagereich:Dies vor allem dort, wo sie Handlungen gegenüber dem
Bild ersichtlich machen, das im ersten „Vorwort der Herausgeber“
von 1979 umrissen wurde. Einiges aus diesem Programm hat sich
bestätigt bzw ist einfach eingehalten worden – so namentlich die
Betrachtung der modernen, dh geltenden Rechtsordnung als
Bezugsfeld, mit welchem die akademische Aufgabe des Faches steht
und fällt, weil nur so auszubildenden Juristen die
Geschichtlichkeit des Rechts beigebracht werden kann. Andere
Anliegen treten heute mit stärkerer Intensität als damals vermutet
auf – etwa die Öffnung gegenüber der allgemeinen
Geschichtswissenschaft und deren einzelnen Bereichen, Methoden und
Anregungen – oder werden durch eine Neuorientierung ergänzt bzw
beinahe verdrängt, die vor fünfundzwanzig Jahren unmöglich
vorausgesehen werden konnte. Dazu gehört etwa die thematische und
zeitliche Verlagerung, welche der Rechtsgeschichte des 19. und 20.
Jahrhunderts, ja eigentlich sogar der zeitgenössischen
Perspektive, einen immer grösseren Raum einräumt. Sie ist durch
die politischen Umwälzungen der frühen neunziger Jahre im
europäischen Raum mitverursacht worden und wird auch künftig
gehörig berücksichtigt werden. Doch sollen dadurch die
Jahrhunderte der frühen Neuzeit und die lange Agonie des Ancien
Régimes nicht in Vergessenheit geraten, deren Erforschung eines
der ursprünglichen Anliegen der Zeitschrift gewesen ist
Der Dank für diese fünfundzwanzig Jahrgänge
gebührt zunächst den Autoren der Beiträge, der Forschungs-,
Literatur- und Länderberichte, der Diskussionen und Rezensionen.
Sie haben – immer im Kampf mit den Kürzungs- und Änderungswünschen
der Herausgeber (bei denen jedes Manuskript umläuft und meist auch
besprochen wird) – den Rahmen des ZNR-Programms mit ihren
Forschungsergebnissen und Forschungsberichten erst ausgefüllt und
die ZNR zu dem gemacht, was sie heute ist. Zu danken haben wir
weiters einer Reihe von Mitarbeitern. Für die verantwortungsvolle
und mühsame Redaktionsarbeit in Wien ist heute Frau Dr. Elisabeth
Berger verantwortlich. Herr Norbert R. Machheit bereitet nun schon
seit vielen Jahren die Grundlagen für die Auswahl der zu
rezensierenden Bücher vor. Fest etabliert ist inzwischen die von
Herrn Dr. Ernst Holthöfer in eigener Verantwortung erarbeitete
„Zeitschriftenschau“. Dem Manz-Verlag sind wir dankbar für die
seit 1979 bewährte Zusammenarbeit, für die nun Frau Mag. Doris
Pummer verantwortlich zeichnet.
Der Herausgeberkreis hat sich in dem
vergangenen Vierteljahrhundert erheblich verändert. Von den fünf
Gründungsherausgebern, welche die Mühen der Kinder- und
Jugendjahre der ZNR mitgetragen haben, sind Bernhard Diestelkamp
1992, Dietmar Willoweit 1997 und Clausdieter Schott 2000
ausgeschieden. Ihre großen Verdienste um den Aufbau unserer
Zeitschrift bleiben unvergessen. An ihre Stelle sind Reiner
Schulze, Diethelm Klippel und Jan Schröder getreten, die auch
weiterhin eine freundschaftliche und wirkungsvolle Zusammenarbeit
der Herausgeberschaft gewährleisten.
Eine Zeitschrift wäre nichts ohne ihre Leser.
Wir sind unseren Lesern dankbar, die der ZNR die Treue gehalten
haben, wir freuen uns über diejenigen, die neu hinzugekommen sind
und noch hinzukommen werden, und wir wissen uns ihnen allen
verpflichtet in dem Bemühen, die erfolgreiche fünfundzwanzig-jährige
Tradition der ZNR in Zukunft fortzusetzen.
Herbst 2003
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