Was ist das „Goldene Doktordiplom“?
Die Universität Wien kann gemäß ihrer Satzung eine Reihe von akademischen Ehrungen und Auszeichnungen vergeben. So kann auch ein akademischer Grad aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, erneut vergeben werden.
Wer entscheidet über die Vergabe dieser Ehrung?
Die Satzung der Universität Wien sieht dafür ein definiertes Prozedere vor: Das Dekanat stellt den Antrag an das Rektorat und nach dessen positiver Entscheidung bedarf es der Zustimmung des Senats.
Bei Entscheidungen über die Erneuerung akademischer Grade an der Universität Wien werden weder Gutachten eingeholt noch sind externe Eingaben vorgesehen. Im vorliegenden Verfahren wurden daher keine Gutachten eingeholt, und es sind keine externen Eingaben eingegangen.
Warum wurde Rudolf Taschner nicht geehrt?
Herr Prof. Taschner wurde von der Fakultät für Mathematik vorgeschlagen, in diesem Fach hat er promoviert. Das Rektorat hat zugestimmt, der Senat hat sich dagegen ausgesprochen.
Der Antrag auf Erneuerung des Doktorats wurde nicht befürwortet, weil Rudolf Taschner durch seine Äußerungen den Umgang mit Evidenz, zentrale Instrumente der Qualitätssicherung (u. a. Peer-Review-Verfahren, FWF-Vergaberichtlinien) sowie die Autonomie und Freiheit der Wissenschaft infrage stellte – insbesondere die Disziplinenvielfalt sowie die Förderung und Weiterentwicklung von Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften. Diese Argumente entsprechen im Wesentlichen jenen der Stellungnahme des Senats der TU Wien (31. Oktober 2025).
War die Entscheidung politisch motiviert? Gilt hier nicht das Prinzip der Meinungsfreiheit?
Nein, die Entscheidung war nicht politisch motiviert. Der Antrag auf Erneuerung des Doktorats wurde nicht befürwortet, weil Rudolf Taschner durch seine Äußerungen den Umgang mit Evidenz, zentrale Instrumente der Qualitätssicherung (u. a. Peer-Review-Verfahren, FWF-Vergaberichtlinien) sowie die Autonomie und Freiheit der Wissenschaft infrage stellte – insbesondere die Disziplinenvielfalt sowie die Förderung und Weiterentwicklung von Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften. Diese Argumente entsprechen im Wesentlichen jenen der Stellungnahme des Senats der TU Wien (31. Oktober 2025).
Welche Rolle spielen persönliche Aussagen, u.a. zu Gender und Disziplinenvielfalt, in diesem Fall?
Der Antrag auf Erneuerung des Doktorats von Rudolf Taschner wurde nicht befürwortet auf Grund seiner Äußerungen zum Umgang mit Evidenz, zu zentralen Instrumenten der Qualitätssicherung (u. a. Peer-Review-Verfahren, FWF-Vergaberichtlinien) sowie zur Infragestellung der Autonomie und Freiheit der Wissenschaft– insbesondere zur Disziplinenvielfalt sowie zur Förderung und Weiterentwicklung von Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Warum spielen individuelle gesellschaftspolitische Ansichten, die nicht mit den wissenschaftlichen Leistungen der Person in ihrer Disziplin in Zusammenhang stehen, überhaupt eine Rolle in der Entscheidung über eine Ehrung?
Der Senat hat sich in der Diskussion eingehend mit den wissenschaftlichen Verdiensten auseinandergesetzt und seine Entscheidung in geheimer Abstimmung unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände getroffen. Seine besonderen wissenschaftlichen Verdienste im Bereich der Mathematik und seine wichtige Rolle als Wissenschaftsvermittler für die Mathematik in Österreich stehen außer Frage.
Der Antrag auf Erneuerung des Doktorats wurde nicht befürwortet, weil Rudolf Taschner durch seine Äußerungen den Umgang mit Evidenz, zentrale Instrumente der Qualitätssicherung (u. a. Peer-Review-Verfahren, FWF-Vergaberichtlinien) sowie die Autonomie und Freiheit der Wissenschaft infrage stellte – insbesondere die Disziplinenvielfalt sowie die Förderung und Weiterentwicklung von Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Auf Basis wurde über die Ehrung entschieden? Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Verleihung von Goldenen Doktordiplomen erfolgt gemäß § 19 Abs 2 Z 8 Universitätsgesetz 2002 idF BGBl I Nr 120/2002 iVm den Richtlinien für akademische Ehrungen, Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 27.06.2013, 35. Stück, Nr. 246 idF Mitteilungsblatt vom 25.06.2024, 34. Stück, Nr. 247. Gemäß § 12 Abs 3 der Richtlinien für akademische Ehrungen ist bei der Verleihung von Goldenen Doktordiplomen die Zustimmung des Senats erforderlich.
Wie reagiert die Universität auf Kritik an der Entscheidung?
Die Universitätsleitung hat ob der Debatte zur Entscheidung mit verschiedensten Stakeholdern Gespräche geführt. Die Entscheidung des Senats wurde selbstverständlich umgehend intern mitgeteilt und auch gegenüber Medien, Journalist*innen öffentlich begründet. Die Universität Wien wird den Fall zum Anlass nehmen, die Abläufe bei akademischen Ehrungen zu evaluieren und gegebenenfalls zu adaptieren.
Warum erfolgte zuerst eine Einladung und dann kurzfristig eine Absage?
Die Universität Wien bedauert, dass die internen Abstimmungsprozesse in diesem konkreten Fall nicht optimal verlaufen sind und dies zu einer Absage einer bereits angekündigten Ehrung von Herrn Prof. Taschner geführt hat. Die Universität Wien erkennt die wissenschaftlichen Leistungen von Herrn Prof. Taschner an, wie auch seinen Einsatz für Wissensvermittlung. Daher wird er auch im Herbst im Rahmen des Mathematischen Kolloquiums einen Vortrag an der Universität Wien halten.
Was bedeutet das für künftige Ehrungen?
Die Universität Wien wird den Fall zum Anlass nehmen, die Abläufe bei akademischen Ehrungen zu evaluieren und gegebenenfalls zu adaptieren.