BA Geschichte (Version 2012)
Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 14. Mai 2012 beschlossene Curriculum für das Bachelorstudium der Geschichte in der nachfolgenden Fassung genehmigt. Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des Studiums
Module mit ECTS-Zuweisung:
Hauptstudium
Pflichtmodulgruppe STEOP | 18 ECTS |
Pflichtmodul Quellen und Methoden 2 | 7 ECTS |
Pflichtmodul Wissenschaftliches Denken und Arbeiten | 10 ECTS |
Pflichtmodul Epochen | 15 ECTS |
Pflichtmodul Aspekte und Räume | 25 ECTS |
Pflichtmodul Ergänzung Aspekte, Epochen und Räume | 10 ECTS |
Pflichtmodul Vertiefung | 16 ECTS |
Pflichtmodul Bachelor-Modul 1 | 10 ECTS |
Pflichtmodul Bachelor-Modul 2 | 9 ECTS |
Im Verlauf des Studiums ist zumindest eine Lehrveranstaltung zu einem
frauen- und geschlechtergeschichtlichen Thema zu absolvieren!
Zusätzliche Wahlmodule (statt Erweiterungscurricula)
Erweiterungscurricula
Erweiterungscurricula aus anderen(!) Fächern | 60 ECTS |
Übersichten
Überblickstabelle über das Bachelorstudium (PDF)
Qualifikationsprofil und Studienziele
Das Bachelorstudium der Geschichte an der Universität Wien ist
- eine geschichtswissenschaftliche Grundausbildung
- eine Vorbereitung weiterführender wissenschaftlicher Studien, insbesondere in den Geistes-, Sozial- oder Kulturwissenschaften
- eine Vorbildung für ein breites Spektrum von Arbeits- und Berufsfeldern, in denen geschichtswissenschaftliche Kenntnisse und die Fähigkeit sie zu vermitteln, Kompetenz im Umgang mit digitalen und anderen Medien, ein internationaler Horizont, geistige Selbständigkeit und Fähigkeit zur Teamarbeit von Nutzen sind, wie
- die Geschichtsforschung und -vermittlung,
- das Archiv- und Dokumentationswesen,
- das Ausstellungs- und Museumswesen,
- die Medien- und Kulturarbeit,
- die fachspezifische Erwachsenen- und Berufsfortbildung,
- das Verlagswesen,
- die Arbeit in staatlichen und nichtstaatlichen sowie inter- und supranationalen Organisationen,
- Tätigkeiten im Bereich der Gleichbehandlung wie Gender Mainstreaming,
- die historische Verständigungsarbeit,
- den Tourismus,
- sowie ähnliche Berufsfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Geschichte an der Universität Wien verfügen über ein breites Grund- und Orientierungswissen über die Geschichte und die Geschichtswissenschaft, über die Grundfähigkeit, geschichtswissenschaftlich zu denken und zu forschen und über die metafachliche Grundfähigkeit, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten. Die genaueren Studienziele finden sich im Anhang des Curriculums und berücksichtigen die Empfehlungen der von CLIOHnet betreuten History Subject Area des Projektes Tuning Educational Structures in Europe.
Zusatzkompetenzen wie vertiefte Fachkenntnisse, erweiterte Fremdsprachenkenntnisse, Kommunikations- und eMedienkompetenzen sowie didaktische Fähigkeiten, Kenntnisse in den Wirtschafts-, Betriebs- oder Rechtswissenschaften erhöhen die Chancen der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt. Sie sollen in Erweiterungscurricula und Masterstudien erworben werden.
Fachwissen
Breites Grund- und Orientierungswissen über die Geschichte
- 1 Breites Grund- und Orientierungswissen über die Geschichte von der Antike bis heute – unter Berücksichtigung kultureller, politischer, sozialer, wirtschaftlicher, geschlechterspezifischer und weiterer, insbesondere medialer Aspekte der Geschichte, die das wissenschaftliche Verständnis unterschiedlicher Kulturen in Vergangenheit und Gegenwart fördern
- 2 Vertiefte Kenntnisse in bestimmten Themengebieten der Geschichte
Breites Grund- und Orientierungswissen über die Geschichtswissenschaft
- 3 Verständnis für die Geschichtlichkeit, Vielfalt und Unabgeschlossenheit historischen Wissens
- 4 Grundkenntnisse der Wissenschaftstheorie sowie unterschiedlicher Theorien der Geschichtswissenschaft und historischer Narrative
- 5 Grundkenntnisse über historische Quellen, Metaquellen und Methoden
- 6 Überblick über Arbeits- und Berufsfelder von HistorikerInnen
Fachliche Methoden
Grundfähigkeit, geschichtswissenschaftlich zu denken
- 7 Grundfähigkeit, in historischen Kategorien und Entwicklungszusammenhängen kritisch zu denken
- 8 Grundfähigkeit, sich mit Geschichtsbildern, historischen Narrativen und Theorien der Geschichtswissenschaft kritisch auseinanderzusetzen
- 9 Fähigkeit, geschichtswissenschaftliche Fragestellungen angeleitet zu formulieren und mit ihnen selbständig umzugehen
Grundfähigkeit, geschichtswissenschaftlich zu forschen
- 10 Fähigkeit, geschichtswissenschaftliche, auch fremdsprachige Fachliteratur selbständig auszuwerten
- 11 Grundkenntnisse der Historischen Hilfswissenschaften (alternativ zu Grundkenntnissen der Statistik)
- 12 Fähigkeit, historische Quellen verschiedener Epochen, Sprachen und Gattungen angeleitet auszuwerten
- 13 Fähigkeit, eine geschichtswissenschaftliche Arbeit mittleren Umfangs zu verfassen und zu präsentieren
Überfachliche Kompetenzen
Grundfähigkeit, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten
- 14 Grundfähigkeit, Probleme der Gegenwart historisch zu analysieren und historisches Wissen in aktuelle Debatten einzubringen
- 15 Fähigkeit, Information professionell zu recherchieren und zu bewerten
- 16 Erweiterte Fähigkeiten zur Analyse und Synthese
- 17 Fähigkeit, Wissen und selbst gewonnene Erkenntnisse für verschiedene Zielgruppen mündlich und schriftlich, komprimiert, präzise und verständlich darzulegen und dazu auch audiovisuelle Medien zu nützen
- 18 Grundfähigkeit, wissenschaftlich zu argumentieren
- 19 Grundkenntnisse der Statistik (alternativ zu Grundkenntnissen der Historischen Hilfswissenschaften)
- 20 Offenheit für Wissens- und Theorieangebote anderer Disziplinen
- 21 Erweiterte Fähigkeit, mit neuen Medien umzugehen
- 22 Fähigkeit, sowohl selbstgesteuert zu lernen als auch im Team zu arbeiten
Wählbare Zusatzkompetenzen
- Auslandserfahrung durch Studium an einer ausländischen Hochschuleinrichtung
- Erweiterte Grundkenntnisse der Geschichtsforschung
- Erweiterte Grundkenntnisse ausgewählter Teilbereiche der Geschichte
- Grundkenntnisse aus anderen Disziplinen
Lehrveranstaltungstypen
Die Lehrveranstaltungstypen unterscheiden sich didaktisch wie folgt:
- Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen und können ergänzend Raum für andere Vermittlungsformen der Lehre sowie für Diskussion bieten. Vorlesungen können von eLearning, einem Fachtutorium oder einem eFachtutorium begleitet werden.
- Vorlesungen mit Übung (VU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Sie bestehen aus einem Vorlesungs- und einem Übungsteil und können von einem Fachtutorium oder eFachtutorium von eLearning begleitet werden. Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sind Teil der Leistungserbringung. Regelmäßige Aufgaben helfen
- im Modul Einführung in das Studium der Geschichte: den Stoff kritisch zu verarbeiten, durch Recherchen Wissen zu vertiefen, zu ergänzen und kritisch zu reflektieren;
- in den Quellen-und-Methoden-Modulen: Arbeitstechniken zu üben und angestrebte Kompetenzen nachzuweisen;
- Kurse (KU) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen und verwenden interaktive Didaktiken. Regelmäßige Aufgaben helfen Arbeitstechniken zu üben und angestrebten Kompetenzen nachzuweisen. Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sind Teil der Leistungserbringung.
- Guided Readings (GR) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen zum Studium grundlegender Quellen und Literatur und zur Übung facheinschlägiger Methoden. Guided Readings verwenden interaktive Didaktiken. Regelmäßige, kleinere schriftliche Übungsaufgaben helfen, die angestrebten Kompetenzen aufzubauen und nachzuweisen. Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sind Teil der Leistungserbringung.
- Proseminare (PS) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Anhand eines breiten Themas üben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitsweisen, insbesondere das Verfassen und Präsentieren einer kleineren eigenständigen Arbeit. Eine der beiden Proseminararbeiten zählt wahlweise als Bachelorarbeit 1. Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sind Teil der Leistungserbringung.
- Seminare (SE) sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Anhand eines spezifischen Themas üben die Studierenden wissenschaftliche Arbeitsweisen, insbesondere das Verfassen und Präsentieren einer eigenständigen schriftlichen Arbeit (Bachelorarbeit). Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit sind Teil der Leistungserbringung.
Besondere didaktische Maßnahmen:
Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sowie des Modul Quellen und Methoden 2 können von Fachtutorien bzw. eFachtutorien nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit begleitet werden. Fachtutorien sind besondere didaktische Maßnahmen, die Vorlesungen, Vorlesungen mit Übungen oder Kurse mit hoher Teilungsziffer begleiten und Qualifikationen vermitteln, die durch die Absolvierung der Lehrveranstaltung allein nicht erworben werden können. In Fachtutorien betreuen
studentische Tutorinnen / Tutoren unter der Leitung der Lehrveranstaltungsleiterin / des Lehrveranstaltungsleiters Studierende in Gruppen mit beschränkter Teilnahme.
eFachtutorien sind Fachtutorien mit eLearning.
Teilnahmebeschränkungen
- Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:
- In Vorlesungen mit Übung ist die Teilnahme beschränkt: auf 200 im Modul Einführung in das Studium der Geschichte, auf 50 in der Modulgruppe Quellen und Methoden.
- In Kursen (außer „Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte“), Guided Readings, Proseminaren und Seminaren ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf insgesamt 25 beschränkt, im Kurs „Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte“ auf insgesamt 35.
- Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach einem vom für die Studienorganisation zuständigen akademischen Organ festgelegten Anmeldeverfahren. Das Verfahren ist im Mitteilungsblatt der Universität Wien rechtzeitig kundzumachen.
- Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleiter sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen akademischen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen Ausnahmen zuzulassen. Auch das zuständige akademische Organ kann im Einvernehmen mit den Lehrenden Ausnahmen ermöglichen. Die in Abs. 1 festgelegten Teilungsziffern können bis zu einem Drittel überschritten werden, nicht jedoch im Kurs "Lektüre historiographischer Texte und Historiographiegeschichte".
Prüfungsordnung
- Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle einschließlich aller Fristen und der Gewichtung der einzelnen Leistungskomponenten in der in der Satzung bestimmten Weise bekannt zu geben. Die einzelnen Leistungskomponenten sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat in Inhalt und Umfang den Studienzielen und der studentischen Arbeitsbelastung (ECTS-Punkte), die in diesem Curriculum für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehen sind, sowie den Lehr- und Lerninhalten, die im Anhang zu diesem Curriculum beschrieben sind, zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.
- Die Termine und Orte von Lehrveranstaltungsprüfungen sind durch die Leiterin oder den Leiter der betreffenden Lehrveranstaltung festzulegen und den Studierenden spätestens drei Wochen vor dem Prüfungsdatum in Form einer Ankündigung, insbesondere durch Eintragung in das elektronische Vorlesungsverzeichnis der Universität Wien sowie über öffentlichen Aushang am jeweiligen Institut, bekannt zu geben. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.
- Jede Lehrveranstaltung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausgeschlossen.
- Die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen erfordert die Erbringung aller jeweiligen Leistungskomponenten. Die positive Absolvierung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfordert in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit. Schriftliche Arbeiten sind auch in der vom Lehrveranstaltungsleiter oder von der Lehrveranstaltungsleiterin angegebenen elektronischen Form abzugeben.
Vorlesungen
- Vorlesungen (VO) sind nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Vorlesungen bestehen aus Vorträgen und können ergänzend Raum für andere Vermittlungsformen der Lehre sowie für Diskussion bieten. Vorlesungen können von eLearning, einem Fachtutorium oder einem e-Fachtutorium begleitet werden.
Vorlesungen mit Übung Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
- schriftliche zweistündige Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung mit Wissens- und Verständnisfragen.
Kurse mit Ausnahme der Lehrveranstaltung "Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken" Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben
Kurs "Geschichtswissenschaftliche Arbeitstechniken" Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- Aktive Mitarbeit
- regelmäßige Aufgaben mit Feedback
- Kursarbeit im Umfang von ca. 25.000 Zeichen (mit Leerzeichen, ca. 9 Manuskriptseiten, 1½ zeilig, 12pkt., einschließlich Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Biblio¬graphie, ohne Grafiken) und deren Präsentation in der Lehrveranstaltung
Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung ihrer Kursarbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
Proseminar Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten: * Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
- Präsentation
- Proseminararbeit im Umfang von ca. 40.000 Zeichen, (± 5%), einschließlich Leerzeichen, Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 15 Manuskriptseiten, 1½ zeilig, 12pkt.) Über die Bachelorarbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung jeweils vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung ihrer Bachelorarbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
Seminar
Die Leistungsbeurteilung erfolgt anhand folgender Komponenten:
- Diskussionsbeteiligung einschließlich verschiedener Formen von feed-back für andere SeminarteilnehmerInnen
- Präsentation
- Seminararbeit im Umfang von ca. 65.000 Zeichen (± 5%), einschließlich Leerzeichen und Fußnoten, Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, ohne Grafiken (= ca. 25 Manuskriptseiten 1½ zeilig, 12pkt, Times New Roman); Kurzzusammenfassung (Abstract) von ca. 1.000 Zeichen.
Über die Bachelorarbeit und die Präsentation ist zwischen den einzelnen Studierenden und dem Leiter bzw. der Leiterin der Lehrveranstaltung jeweils vor deren Ende ein Gespräch zu führen. Innerhalb einer vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung mit der Lehrveranstaltung anzukündigenden Frist können die Studierenden eine Rohfassung ihrer Bachelorarbeit vorlegen, um zur Vorbereitung der Endfassung Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu erhalten.
Modulnoten Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich aus dem nach den ECTS-Punkten der Lehrveranstaltungen gewichteten arithmetischen Mittel der Beurteilungen der einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls. Der errechnete Wert wird bei einem Wert bis zu x,50 abgerundet, ab x,51 aufgerundet. Ein Modul kann nur dann positiv beurteilt werden, wenn alle darin enthaltenen Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen können getrennt voneinander wiederholt werden.
Studienabschluss
Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn alle alle vorgeschriebenen Leistungen erbracht wurden. Die Gesamtbeurteilung lautet auf „mit Auszeichnung bestanden“, wenn kein Modul eine schlechtere Beurteilung als „gut“ aufweist und mindestens die Hälfte der Module mit der Note „sehr gut“ beurteilt wurden. Die Gesamtbeurteilungen (1) „sehr gut“, (2) „gut“, (3) „befriedigend“, (4) „genügend“ ergeben sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten arithmetischen Mittel aller in diesem Curriculum vorgesehenen Module (einschließlich der Erweiterungscurricula bzw. Wahlmodule). Der errechnete Wert wird, wenn die erste Dezimalstelle kleiner oder gleich 5 ist, abgerundet, sonst aufgerundet.
Ergänzung: Leseprogramme Zu Lehrveranstaltungen gehören Leseprogramme, die den im Curriculum bzw. dessen Erläuterungen für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegten Studienzielen, Lehr- und Lerninhalten und ECTS-Anrechnungspunkten entsprechen. Die Leseprogramme sind mit der Lehrveranstaltung anzukündigen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung richtet sich nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 und der Universitätsberechtigungsverordnung 1998 in der geltenden Fassung
akademischer Grad
Absolventinnen bzw. Absolventen des Bachelorstudiums Geschichte ist der akademische Grad "Bachelor of Arts" – abgekürzt BA – zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen.
Mobilität
Die Mobilität der Studierenden ist erwünscht und wird gefördert im Rahmen dereuropäischen und internationalen Mobilitätsprogramme und der Außenbeziehungen der Universität Wien. Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen erfolgt durch das zuständige akademische Organ.
- Weitere Informationen für Outgoings auf den Seiten der Stelle für Forschungsservice und Internationale Beziehungen
- Merkblatt der Studienprogrammleitung Geschichte für Anerkennungen ("Anrechnungen")
Studienplan in den Mitteilungsblättern
Auf der Seite der SPL Geschichte finden Sie die aktuellen Studienpläne aufgelistet.