Die Französische Revolution war ursprünglich nicht christenfeindlich.
Das Verhältnis zur Kirche vollzog sich in drei Phasen:
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Einschränkungen
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Verfolgung
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Entchristianisierung
Nachdem in der Nacht vom 4. August 1789 die Geistlichkeit auf den "Kirchenzehnten"
verzichtete und mit Dekret vom 2. November 1789 alle kirchlichen Güter
der Nation unterstellt werden sollten, war die traditionelle Organisation
des Klerus in Frage gestellt worden und eine Reform der Geistlichkeit
wurde unumgänglich. Zunächst beschloss die Nationalversammlung
die Aufhebung der Ordensgeistlichkeit (mit Ausnahme der caritativen
Orden) und danach widmete sie sich der Neuordnung der Weltgeistlichkeit.
Am 12. Juli 1790 wurde die "Constitution civile du clergé"
verabschiedet, die sich mit den kirchlichen Ämtern, der Ernennung
zu den kirchlichen Ämtern, der Besoldung des Klerus und dem Gesetz
der Ortsgebundenheit des Klerus befasste. Nachdem am 27. November 1790
die Nationalversammlung von allen Priestern den Eid auf die Verfassung
und somit auch auf die Zivilverfassung forderte, der Papst jedoch den
Eid verbot, kam es zur Spaltung innerhalb der französischen Kirche
in eine eidleistende und eine eidverweigernde Gruppe. Die daraufhin
einsetzenden Verfolgungen der "clergé réfractaire"
mündeten schließlich ab 1793 in der Entchristianisierung
Frankreichs.
In der vorliegenden Arbeit sollen die beiden Phasen der Verfolgung
und der Entchrisitanisierung näher beleuchtet werden, wobei der
Schwerpunkt auf die Entchristianisierung gelegt wurde, die ab 1793 vor allem mit der Einführung
des Revolutionskalenders sowie der Revolutionskulte einsetzte.
Allerdings soll auch kurz auf die religiöse Situation in Frankreich
vor 1789 sowie das Problem der Finanzen eingegangen werden, da diese
beiden Punkte eine
Grundlage für die spätere Verfolgung bilden.