Organe
Der Stiftbrief bestimmt die Einrichtung von vier Organen des Instituts, nämlich des Präsidenten, des Kuratoriums, des Vorstandes und der Geschäftsführer. Der Präsident ist der Bundeskanzler; er führt insbesondere den Vorsitz im Kuratorium.
Das Kuratorium besteht aus dem Präsidenten und insgesamt zwölf weiteren Mitgliedern; davon werden sechs Mitglieder von der Bundesregierung, sowie je ein Mitglied von jeder österreichischen rechtswissenschaftlichen Fakultät und von jeder nicht in Fakultäten gegliederten österreichischen Universität, an der das Studium der Rechtswissenschaft nicht bloß als Nebenfach gepflegt wird, für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Zum Mitglied des Kuratoriums können nur Personen bestellt werden, die sich zur Schule der Reinen Rechtslehre bekennen, ihr nahestehen oder überhaupt um die Förderung des Stiftungszwecks bemüht sind.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: Drei Mitglieder werden vom Kuratorium für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte gewählt; weitere zwei Mitglieder werden vom Kuratorium als Geschäftsführer für den gleichen Zeitraum bestellt. Weiters kann das Kuratorium den Herausgeber einer Gesamtausgabe der Werke Kelsens für den gleichen Zeitraum zum Mitglied des Vorstandes bestellen. Zu Geschäftsführern dürfen nur Wissenschafter bestellt werden, deren bisheriges Wirken eine die Institutszwecke bestmöglich fördernde Tätigkeit erwarten lässt; sie dürfen dem Kuratorium nicht angehören.
Die Tätigkeit der Mitglieder der Organe des Instituts ist ehrenamtlich und ohne Besoldung.
Kuratorium
- Sebastian Kurz, Bundeskanzler
Vizepräsident:
- Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes i.R.
Mitglieder:
- Univ.-Prof. Dr. Heinz Fischer, Bundespräsident a.D.
- Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter
- Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller
- Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss, Präs des OGH i.R.
- em.Univ.-Prof. Dr. Johannes Hengstschläger
- Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt a.D.
- Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher
- Univ.-Prof. Mag.Dr. Karl Stöger MJur
- em.Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
- Univ.-Prof. Dr. Heinrich Neisser, Zweiter Präsident des Nationalrates a.D.
- Univ.-Prof. Dr. Karl Weber
Vorstand
Präsident:
- Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes i.R.
Vizepräsident:
- em. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
Mitglieder:
- Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes i.R., Geschäftsführer
- Univ.-Prof. Dr. Matthias Jestaedt
- Dr. Peter Kostelka, Volksanwalt a.D.
- ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Geschäftsführer