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Aufenthaltsbewilligung für Studierende

Von: StV Pharmazie
Am: 30. März 2021
In: Allgemein, Erstsemester, Information
getaggt mit: aufenthaltsrecht, ausland, ects, Erstsemester, oeh, ÖH, Pharmazie, rechtsberatung

Studierende aus Drittstaaten (nicht EU/EWR, Schweiz), deren Studienaufenthalt in Österreich länger als 6 Monate dauert, benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“.

Da die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung nur 12 Monate beträgt, müssen Studierende jedes Jahr einen Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels stellen.

Tipp! Wir empfehlen, rechtzeitig mit der Planung des Verlängerungsantrags und dem Sammeln der benötigen Dokumente zu beginnen.

Wichtig zu wissen: Die ÖH verfügt auch online über die Broschüre „Aufenthaltsrecht für Ausländische Studierende“, die alle für ausländische Studierende erforderlichen Informationen (einschließlich Erstantrag und Verlängerungsantrag) enthält.

Dokumente: Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sind ähnliche Unterlagen wie beim Erstantrag und neue Unterlagen, die erst nach dem Aufenthalt in Österreich erlangt wurden, erforderlich. (Eine Checkliste der benötigten Dokumente)

  • Hinweis

»  Alle Dokumente sind im Original und in Kopie vorzulegen.

»  In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.

»  Ist die Gültigkeit des Reisepasses kürzer als die mögliche Bewilligungsdauer, wird die Aufenthaltsbewilligung nur auf die Dauer der Reisepassgültigkeit erteilt.

»  Alle erforderlichen Formulare sind auf https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/aufenthaltsbewilligung/bescheinigungen/studierender.html zu finden.

Es ist immer empfehlenswert, die aktuellen Infos vor dem Einreichen des Antrags auf der Webseite zu kontrollieren. [1]

Besonders wichtig für eine erfolgreiche Antragstellung:

  • Versicherung
     
  • Nachweis über die Herkunft der Geldmittel: Man benötigt nicht nur einen Nachweis, wie der Lebensunterhalt in Österreich gesichert ist (Stipendium, Bankguthaben, Nachweis über regelmäßige Überweisungen), sondern auch einen Nachweis über die Herkunft der Geldmittel (z.B. eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift).

Tipp! Wenn man sich nicht sicher ist, um welche Unterlagen es sich handelt und wie sie aussehen sollen, wendet man sich an das Referat für ausländische Studierende.

  • Studienerfolg: Für die Verlängerung der „Aufenthaltsbewilligung – Student“ wird ein Studienerfolgsnachweis des vorangegangenen Studienjahres (mindestens 8 Semesterstunden oder 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr) bzw. eine Zulassung zum ordentlichen Studium nach maximal 4 Semestern im Vorstudienlehrgang verlangt. (Sammelzeugnis oder Bestätigung der positiv absolvierten Prüfungen, Studienblatt und Studienbestätigung)

Wichtig zu wissen:

Die Behörde beurteilt immer das vorangegangene (abgeschlossene) Studienjahr. Das läuft immer (!) von 1. Oktober bis 30. (letzten) September. Dabei ist es egal, wann der Aufenthaltstitel abläuft. Die Behörde schaut immer auf das letzte – nicht das aktuelle – Studienjahr.

Tipp! Man sollte das Studium zu Beginn des Studienjahres (Oktober) richtig planen, damit man realistisch mindestens 16 ECTS – Punkte erreichen kann.

FAQ:

  • Wenn meine Aufenthaltsbewilligung beispielweise bis zum 20.02.21 gültig ist (Mitte des laufenden Studienjahrs), müsste ich für die Verlängerung den erforderlichen Studienerfolg von 16 ECTS im Zeitraum vom 01.10.19 bis 30.09.20 erreichen?

Ja! Das letzte abgeschlossene Studienjahr ist das von Oktober 2019 bis September 2020. Und in diesem Zeitraum sind 16 ECTS oder 8 Wochenstunden vorgeschrieben.

  • Muss ich in jedem Semester 8 ECTS-Punkte haben?

Nein! Beurteilt wird immer das vergangene Studienjahr. In dem Zeitraum sind 16 ECTS oder 8 Wochenstunden gefragt, egal in welcher Verteilung.

Kosten: EUR 160,00 (Stand 2019: EUR 120,00 bei Antragstellung, EUR 20,00 bei Erteilung und EUR 20,00 Personalisierungsgebühr)

Was kann man bei einem negativen Bescheid tun? Falls nicht alle Voraussetzungen erfüllt wurden und daher ein negativer Bescheid ergangen ist, bleiben zwei Wochen Zeit, noch zusätzliche Erklärungen abzugeben bzw. zusätzliche Dokumente nachzureichen.

Tipp! In diesem Fall empfehlen wir, sich umgehend an Organisationen zu wenden, die Ihnen kostenlose Rechtsberatung anbieten können:

  • Es gibt bei der ÖH das Referat für ausländische Studierende, die juristische Fachberatung anbieten und die Beratung ist nicht nur auf Deutsch und Englisch möglich, sondern auch in anderen Sprachen.
  • Außerdem gibt es die Organisation „Helping hands“, die, genauso wie die ÖH Uni Wien, kostenlose Anwälte anbietet, die eine Absage der Erteilung des Aufenthaltstitels anfechten können.

Falls Probleme auftauchen, die direkt die Fachrichtung Pharmazie betreffen (Anrechnungen, etc.), sind auch das Studienservice-Center und die Studienprogrammleitung sehr wichtige Anlaufstellen.

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2021-03-30
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