Strategie und Aufgaben
Der Entwicklungsplan der Universität Wien
Der Entwicklungsplan ist ein zentrales strategisches Planungsinstrument der Universität Wien. Er bildet die Grundlage für die Leistungsvereinbarung (vertragliche Vereinbarung zwischen der Universität und der Republik Österreich über die Finanzierung und über die Leistungen der Universität, für einen Zeitraum von drei Jahren).
Zur Vorbereitung der 2024 verhandelten Leistungsvereinbarung für 2025–2027 hat die Universität Wien den Entwicklungsplan „Universität Wien 2031“ erstellt.
Der Entwicklungsplan legt die strategische Ausrichtung der Universität Wien fest.
Forschungs- und Lehrprofil gemeinsam denken, sechs strategische Schwerpunkte
Die Universität Wien steht – auch international – für exzellente Forschung und ein breites Fächerspektrum. Der Entwicklungsplan hat das Ziel, das Profil und die besonderen Stärken der Universität Wien national und international gezielt weiterzuentwickeln. Er betrachtet Forschung, Lehre und Wissenstransfer (Weitergabe von Wissen in Gesellschaft und Wirtschaft) gemeinsam.
Der Entwicklungsplan definiert sechs strategische Schwerpunkte. Sie bauen auf den bestehenden Stärken der Universität Wien auf. Sie verknüpfen Kompetenzen über Fächer und Fakultäten hinweg. Die Schwerpunkte bündeln und koordinieren Aktivitäten in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Wissenstransfer und Kooperationen.
Die sechs strategischen Schwerpunkte der Universität Wien:
- Kultur, Bildung, Demokratie (culture, education, democracy)
- Digitale und datenbasierte Transformationen von Wissenschaft und Gesellschaft (digital and data driven transformations of science and society)
- Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit (climate, environment, sustainability)
- Global Health: physische, mentale und soziale Dimensionen von Gesundheit (physical, mental and social dimensions of health)
- Systems of Life – Grundlagen des Lebens
- Quantensysteme und Materialien der Zukunft (Quantum systems and materials for the future)
Der strategische Schwerpunkt „Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit“ ist Ausgangspunkt für ein neues Master-Studienfeld „Climate – Environment – Sustainability“, das in den kommenden Jahren in aufeinander abgestimmter Weise ausgestaltet werden soll. Es ist vorgesehen, dass die Masterstudien im Master-Studienfeld „Climate – Environment – Sustainability“ durch gemeinsame Seminare, Projektmodule und Kurse verknüpft sind und dass sie fachlich in die Tiefe gehenden mit interdisziplinär übergreifendem Kompetenzerwerb kombinieren (T-förmige Ausbildung).
-
Aktives Studieren
Die Universität Wien unterstützt Studierende und Lehrende dabei, dass Studierende sich engagiert am Lernprozess beteiligen und Verantwortung für den eigenen Studienfortschritt bis hin zum Studienabschluss übernehmen. Das führt zur Erhöhung der Prüfungsaktivität der Studierenden und zu einer Reduzierung der Studiendauer.
-
Nachwuchsförderung und Unterstützung für Postdocs
Die Doktoratsausbildung an der Universität Wien ist mit dem „Doktorat neu“ und den Doktoratsschulen gut aufgestellt. Sie wird durch die flächendeckende Einrichtung von Doktoratsschulen weiter gestärkt. Als nächsten Schritt fördert die Universität Wien besonders Postdocs (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden). Durchgeführt werden unter anderem Einführungs-Workshops, zielgruppenspezifische Weiterbildungen, Angebote zu Transferable Skills (übertragbare Kompetenzen), Coaching und Mentoring.
-
Nachhaltigkeit
Die Universität Wien will Nachhaltigkeit in wichtigen strategischen Handlungsfeldern verankern. Sie integriert dafür Nachhaltigkeitsleitlinien in zentrale Aufgaben und Missionen. Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsinitiative sind: Klimaneutralität 2030, Biodiversität, Lehre über Nachhaltigkeit, nachhaltige Ernährung und Versorgung, nachhaltige Beschaffung und Infrastruktur sowie Outreach (Öffentlichkeitsarbeit und Austausch mit Gesellschaft), Kommunikation und Vernetzung.
Der gesamte Entwicklungsplan zum Nachlesen
Im Jahr 2026 wird der neue Entwicklungsplan ausgearbeitet.
Die Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Die Universität Wien schließt sie alle drei Jahre mit dem Bund, vertreten durch das BMFWF (Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung), ab. Sie bildet eine Grundlage für das Arbeitsprogramm der Universität Wien und legt den Budgetrahmen fest.
Leistungsvereinbarung 2025-2027
Mit der Leistungsvereinbarung 2025–2027 stärkt die Universität Wien ihre Forschungsexzellenz im nationalen und internationalen Kontext. Sie festigt auch ihre Rolle als größte Ausbildungsstätte und als führende Forschungsinstitution Österreichs.
Das Globalbudget (Gesamtbudget vom BMFWF) für 2025–27 beträgt über EUR 2.218 Mio. Das ist eine Steigerung von rund 29 % im Vergleich zur Vorperiode. Damit deckt die Universität Wien die Teuerung durch die Inflation ab. Zusätzlich finanziert sie Maßnahmen, die die Weiterentwicklung der Universität Wien in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung voranbringen.
Hierzu gehört auch die Gründung eines Center for Advanced Studies sowie des „Q. Dein Raum für Wissenschaft“, das derzeit gemeinsam mit der Technischen Universität Wien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften aufgebaut wird. Ebenfalls im Aufbau befindet sich ein AI-Zentrum gemeinsam mit der TU Wien. Weitere strategische Maßnahmen:
- Investitionen in die Forschungsexzellenz
- die Förderung von Nachwuchswissenschafter*innen
- Investitionen in das Lehramt, in die Prüfungsaktivität und Studienabschlüsse sowie in die Entwicklung der Verwaltung und ihrer Prozesse.
Aufgaben des Rektorats der Universität Wien
-
Die Aufgaben des Rektorats
Das Rektorat und der Rektor sind zwei der vier obersten Organe der Universität Wien nach Universitätsgesetz 2002.
Das Rektorat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Leitung der Universität Wien: Das Rektorat führt die Universität und repräsentiert sie nach außen.
- Organisation und Entwicklungsplan: Es erstellt den Organisationsplan und den Entwicklungsplan und legt beide dem Senat und dem Universitätsrat vor. Es bestellt Leitungen von Organisationseinheiten und schließt mit ihnen Zielvereinbarungen. Es ordnet Universitätsangehörige den Organisationseinheiten zu. Es erlässt Richtlinien zur Bevollmächtigung von Mitarbeitenden für Rechtsgeschäfte im Namen der Universität (gemäß § 28 Abs. 1 UG 2002; UG 2002 = Universitätsgesetz 2002)
- Satzung (Grundordnung): Das Rektorat erstellt Entwürfe für die Satzung und für Satzungsänderungen und legt sie dem Senat vor.
- Leistungsvereinbarungen: Es erarbeitet den Entwurf der Leistungsvereinbarung und legt ihn dem Universitätsrat vor.
- Studienwesen: Aufnahme von Studierenden. Einhebung der gesetzlich festgelegten Studienbeiträge. Festlegung von Beiträgen für Universitätslehrgänge. Anstoßen, Erarbeiten und Ändern von Curricula (Studienplänen). Erlass von Richtlinien für die Struktur von Curricula nach Stellungnahme des Senat. Einrichtung und Auflassung von Studien. Stellungnahmen zu Curricula sowie Untersagung. Erteilung der Lehrbefugnis auf Basis des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission.
- Lehrbefugnis: Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission
- Personalwesen: Öffentliche Ausschreibung von Stellen
- Forschungs- und Lehrevaluation: Veranlassung von Evaluierungen und der Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen
- Finanzwesen: Aufbau und Betrieb des Rechnungs- und Berichtswesens. Erstellung des Budgetvoranschlags (Information an den Senat, Vorlage an den Universitätsrat). Zuteilung des Budgets und Führung der finanziellen Gebarung. Erstellung des Rechnungsabschlusses. Aufbau eines Planungs- und Berichtssystems für das Finanzministerium (Beteiligungs- und Finanzcontrolling des Bundes).
- Wissensbilanz einschließlich Leistungsbericht: Erstellung der jährlichen Wissensbilanz einschließlich des Berichts auf der Basis der Leistungsvereinbarung.
- Zurückverweisung rechtswidriger Entscheidungen anderer Organe, sowie Fristsetzung und Ersatzvornahme bei Säumnis anderer Organe.
- Alle weiteren Aufgaben, für die nicht ein anderes Organ zuständig ist.
-
Die Aufgaben des Rektors
- Vorsitz sowie Sprecher des Rektorats
- Erstellt einen Vorschlags für die Wahl der Vizerektor*innen
- Leitet das Amt der Universität
- Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen Bundesministerium und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
- Ausübung der Funktion des obersten Vorgesetzten aller Universitäts-Mitarbeiter*innen
- Bestellt eine Gutachterin bzw. einen Gutachter in Berufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen
- Trifft die Auswahl aus den Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor*innen
- Führt Berufungsverhandlungen
- Schließt Arbeits- und Werkverträge ab
- Erteilt Vollmachten an Arbeitnehmer*innen der Universität zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen der Universität gemäß § 28 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002
Darüber hinaus nimmt der Rektor gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats Aufgaben des Rektorats wahr.