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Future Media auf der Global Village 99 - Inhaltsverzeichnis
Telefonieren via Internet
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Telekommunikations-Gesetz
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Telekommunikationsgesetz und Internettelefonie

Ob die Internettelefonie einer Lizenz bedarf hängt davon ab, ob es einen Sprachtelefondienst im Sinne des Telkommunikationsgesetzes darstellt. In § 3 Ziff. 15 Telekommunikationsgesetz (Deutschland) wird Sprachtelefonie definiert als:

“...die gewerbliche Bereitstellung für die Öffentlichkeit des direkten Transports und derVermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschlußpunkten des öffentlichen, vermittelnden Netzes, wobei jeder Benutzer das ab solch einem Netzabschlußpunkt angeschlossene Endgerät zur Kommunikation mit einem anderen Netzabschlußpunktverwenden kann.”

Bei der Internettelefonie findet - nach allgemeiner Auffassung - kein direkter Transport von Sprache statt. Bei der Internettelelfonie findet eine paketorientierte Datenübertragung statt. Pakete können mit Verzögerungen eintreffen oder verloren gehen. Die Vermittlung der Sprache in Echtzeit ist daher ebenfalls nicht gegeben. In diesem Sinne ist Internettelefonie nicht lizenzpflichtig – zu diesem Schluß kommt auch eine EU-Richtlinie.

Link: Internet Telefonie weiterhin in Diskussion
 


 
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