Zentrum für Glücksspielforschung bei der Universität Wien
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23.02.2010     

Die Powerpointpräsentation zur Vorlesung aus Besonderem Verwaltungsrecht vom 5.11.2009 finden Sie hierMerkblatt

Die Vorbesprechung zum Seminar aus Öffentlichem Recht für DiplomandInnen und DissertantInnen findet am 10.3.2010 um 19 Uhr im Sem 61 statt. Bitte beachten Sie die unten angeführten Informationen zum Seminar.

Die Anmeldung ist ausschließlich über die E-learning-Plattform Fronter vom 15.02.2010 bis zum 08.03.2010 möglich. Ob Sie einen Platz zugewiesen bekommen haben, erfahren Sie am 09.03.2010 via Mail auf ihren Unet-Account. Beachten Sie, dass die Teilnahme an der Vorbesprechung am 10.03.2010 um 19 Uhr im Sem 61, an einer Einheit Wissenschaftliches Arbeiten (voraussichtlich Ende März, wird in der Vorbesprechung vereinbart), und an beiden Seminartagen (3. und 4. Mai 2010, jeweils 10-17 Uhr, Sem 61), die Abhaltung eines Referates, sowie die Abfassung einer Seminararbeit (20-25 Seiten für DiplomandInnen, 10-15 Seiten für DissertantInnen) Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Seminars ist. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Anwesenheit bei der Vorbesprechung, dem Wissenschaftlichen Arbeiten und an beiden Seminartagen für den positiven Abschluss des Seminars erforderlich ist und Sie die Termine mit Ihrem Zeitplan koordinieren.

Die Referatsthemen und -termine für das Seminar aus Öffentlichem Recht für Diplomanden und Dissertanten von ao Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek werden in der Vorbesprechung festgelegt. Vorschläge ihrerseits werden berücksichtigt, sofern sie mit dem Themenkreis des Seminars harmonieren.

Die Anmeldung zum Kurs Grundrechtsfragen der Marktkommunikation findet ebenfalls auschließlich über die E-Learning Plattform Fronter vom 15.02.2010 bis 08.03.2010 statt. Ob Sie einen Platz zugewiesen bekommen haben, erfahren Sie spätestens am 09.03.2010 via Mail auf ihren Unet-Account. Der Kurs startet am 10.03.2010 mit der Vorbesprechung um 18 Uhr im Sem 61 und wird wöchentlich mittwochs von 18:00-20:00 im Sem 61 abgehalten. Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird entschuldigt. Voraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses ist die positive Absolvierung einer Klausur. Freiwillige Kurzreferate (ca 5-10 min) und Mitarbeit werden positiv berücksichtigt.


1. Feber 2007     

Stoffabgrenzung für Diplomprüfungen aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht von ao Univ Prof Dr Gerhard Strejcek.Stoffabgrenzung