Vorlesungs­verzeichnis

SpraWi: Gender- und Diskurslinguistik

100230 PS 2019W

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Vortragende:

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Vorstellung von Geschlecht ist davon bestimmt, was als unhinterfragtes „Wissen“ über Geschlechter akzeptiert wird, z.B. „Männer und Frauen denken unterschiedlich“ oder „es gibt in der Natur nur zwei Geschlechter“. Aber wie kommt es zu diesem „Wissen“? Die Diskurslinguistik beschäftigt sich damit, die Produktion von Wissen und den Zusammenhang zwischen Sprache, Wissen und Macht zu untersuchen und auf linguistisch beschreibbare Kategorien umzulegen. In diesem Proseminar werden Grundbegriffe der Genderlinguistik und Diskurslinguistik kennengelernt und anschließend in der Proseminar-Arbeit diskurslinguistische Methoden verwendet, um selbst erarbeiteten Fragestellungen zu Sprache und Geschlecht nachzugehen.

Ziele:
Die Studierenden lernen Grundbegriffe der Diskurslinguistik und der Genderlinguistik kennen und könne diese in einem sprachwissenschaftlichen Kontext anwenden. Sie schreiben eine schriftliche Arbeit, für die sie eine Fragestellung finden, eine Untersuchungsmethode wählen, Literatur recherchieren, Texte analysieren und ihre Ergebnisse in einer der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechenden Form präsentieren. Sie lernen auch, ihr Forschungsvorhaben in einer Kurzpräsentation mündlich zu präsentieren.

 

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit, zwei schriftliche Aufgaben (1-2 Seiten, 31. Oktober 2019, 30. November 2019), Exposé (3-4 Seiten, Abgabe 17. Dezember 2019), Kurzpräsentation des Themas der Proseminararbeit, Proseminararbeit (15 Seiten Haupttext, Abgabe 29. Februar 2020)

 

Literatur

wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben

 

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für eine positive Beurteilung ist die Abfassung einer Proseminararbeit und eines Exposés sowie das Abhalten einer Kurzpräsentation gemäß den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung. Es besteht Anwesenheitspflicht, dreimaliges Fehlen ist gestattet.