Gute wissenschaftliche Praxis
Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis ist für die Universität Wien nicht nur ein Schlagwort, sondern ein Leitsatz, der sich durch alle Phasen des wissenschaftlichen Arbeitens zieht. Die Universität Wien verpflichtet sich in ihrer Arbeit höchsten wissenschaftlichen Standards und höchster Qualität in Forschung, Lehre und Administration.
Qualitätssicherung wird als eine Aufgabe aller Universitätsangehörigen verstanden. Dementsprechend sind auch unterschiedliche Einheiten der Universität Wien mit der Implementierung qualitätssichernder Maßnahmen bzw. deren Monitoring befasst. Die Verantwortung für Qualität ist über verschiedene Ebenen und Organe, Gremien und Akteur*innen verteilt, wobei die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung eine koordinierende Rolle einnimmt.
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Gute wissenschaftliche Praxis bei Forschungsarbeiten
Die Qualitätssicherung im Forschungsbereich beginnt beim Doktorat, das 2009 völlig neu gestaltet wurde und in allen Phasen qualitätssichernde Elemente enthält (u.a. fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens und Abschluss einer Dissertationsvereinbarung zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Doktorand*innen und Betreuer*innen).
Die Universität Wien bekennt sich zu verantwortungsbewusster Forschung mit Respekt vor der Würde von Mensch und Tier sowie Respekt vor der Umwelt. Die von der Universität Wien eingerichtete Ethikkommission überprüft auf Antrag der Wissenschafter*innen Forschungsprojekte vor ihrem Beginn auf mögliche ethische Problemfelder.
Die Ombudsstelle der Universität Wien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sieht sich als erste Anlaufstelle für Forschende, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben. Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung von Universitätsangehörigen bei Fragen der wissenschaftlichen Integrität.
Die Universität Wien ist zudem Gründungsmitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI), gestaltet ihre Arbeit mit und beachtet ihre Empfehlungen.
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Gute wissenschaftliche Praxis bei Abschlussarbeiten und im Studium
Die Universität Wien setzt nicht nur technische Instrumente (Plagiatssoftware) ein, um die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis zu überprüfen, sondern arbeitet intensiv daran, für das Thema entsprechend zu sensibilisieren. Die Bewusstseinsbildung sowohl bei den Studierenden als auch bei den Lehrenden ist einer der zentralen Ansprüche der Universität.
Grundsätzliches zu Plagiaten
Die Überprüfung auf Plagiate erfolgt sowohl über die Betreuer*innen als auch zusätzlich auf Ebene der Studienprogrammleitungen. Alle Lehrenden haben in Ausübung ihrer Lehrtätigkeit auf die gute wissenschaftliche Praxis zu achten. Zur Absicherung dieser laufenden Qualitätskontrolle wird bei Abschlussarbeiten eine elektronische Überprüfung auf Textgleichheiten durchgeführt. Diese Prüfung ist auf der Ebene der Studienprogrammleitungen angesiedelt.
Plagiatsvorwürfe bei allen Abschlussarbeiten (und nicht nur bei Dissertationen) werden vom Studienpräses der Universität Wien bearbeitet.
Es gibt auch die Möglichkeit für (Selbst-)Anzeigen von Plagiaten. An der Universität Wien kam dies in den vergangenen Jahren durchschnittlich drei bis vier Mal pro Jahr vor. Es wird sofort geprüft, ob die Plagiatsanzeige gerechtfertigt ist. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird ein Plagiatsprüfungsverfahren eingeleitet – insbesondere in dieser Phase werden (externe) Fachexpert*innen hinzugezogen. Die Universität Wien kooperiert in diesem Zusammenhang auch mit der österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität.
Seit 2005 gab es 53 Verfahren, davon wurden 26 akademische Grade aberkannt.
Bewusstseinsbildung
Die Universität Wien informiert die Studierenden über die „Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" (Wie zitiere ich richtig? Was ist ein Plagiat? etc.). Jede*r Lehrende bestätigt mit der Unterschrift auf den Betrauungsdekreten für jedes Semester explizit, dass sie oder er sich der Pflicht bewusst ist, die Studierenden zu korrektem wissenschaftlichen Arbeiten anzuleiten.
Das Büro Studienpräses informiert zusätzlich auf seiner Website über die Sicherung guten wissenschaftlichen Praxis.
Elektronische Überprüfung
Im Sinne der Qualitätssicherung werden alle wissenschaftlichen Abschlussarbeiten der Universität Wien auf mögliche Plagiate geprüft. Die Entscheidung über die Freigaben einer Arbeit zur Beurteilung liegt bei den den Studienprogrammleitungen bzw. den Betreuer*innen.
Vorbereitet wird dieser Prozess durch einen automatisierten Workflow: Studierende laden ihre Abschlussarbeiten selbst in ein Prüfsystem hoch. Mit Hilfe dieses Programms wird innerhalb von 24 Stunden eine erste Überprüfung auf Textgleichheiten durchgeführt und ein entsprechender Bericht erstellt. Daran anschließend erfolgt die Überprüfung durch die Studienprogrammleitungen, die im Verdachtsfall Maßnahmen einleiten.
Eine Textgleichheit bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Plagiat vorliegt. Im Gegenteil: Bei einem korrekt ausgewiesenem Zitat ist die Textstelle ebenfalls gleich – und mit einem Quellenbeleg versehen und damit ein korrektes und zulässiges Zitat. Die abschließende Beurteilung, ob ein Plagiat vorliegt oder ob die Textgleichheiten aufgrund korrekter Zitierweise zustande gekommen sind, kann also nicht ausschließlich aufgrund einer elektronischen Überprüfung auf Textgleichheiten getroffen werden, sondern verlangt die Expertise von fachkundigen Personen.
Schließlich ist bei einem Plagiat auch zu prüfen, ob Vorsatz vorliegt, ob also Studierende das Plagiat mit dem Ziel verfasst haben, ungerechtferigt Leistungen als ihre eigenen anerkannt zu bekommen.
- Weitere Information: Mitteilungsblatt als PDF
Bewertung
Die oben erwähnten, automatisierten Berichte auf Basis der elektronischen Überprüfung beurteilen die Studienprogrammleiter*innen (SPL) nach folgender Bewertungsskala:
- Arbeit wird freigegeben – Beurteilung der Arbeit ist möglich.
- Arbeit nach Plagiatsprüfung zurückgewiesen – SPL hat Mängel in der Zitierweise oder fehlende Zitate festgestellt – Arbeit darf korrigiert werden.
- Plagiat – das Ausmaß unzitierter Textpassagen lässt ein Verbessern nicht mehr zu – die Arbeit wird zurückgewiesen, der Studienpräses ist einzuschalten, als Konsequenz ist ein neues Thema zu bearbeiten.
Studierende können nicht der Universität verwiesen werden; sie können lediglich dazu aufgefordert werden, eine neue Arbeit zu verfassen.
Entscheidungsparameter für mögliche Aberkennungen
Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Universität Wien bekennt sich uneingeschränkt zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und toleriert kein wissenschaftliches Fehlverhalten ihrer Angehörigen. Nachdem sie von einem Verdachtsfall Kenntnis erlangt hat, leitet sie ein Prüfverfahren zur Arbeit ein. Die Entscheidung, ob das Fehlverhalten ausreichend schwerwiegend ist, dass dies in Folge zur Aberkennung eines akademischen Grades führt, wird im Einzelfall getroffen und basiert auf der sorgfältigen Berücksichtigung der angeführten Aspekte auf Basis der eingeholten Gutachten. Vergleiche zwischen verschiedenen Plagiatsfällen sind nur sehr selten möglich oder wissenschaftlich zulässig.
Das Ergebnis ist in der Regel ein Abwägen von verschiedenen Parametern, das insbesondere den Umfang und den Vorsatz des Fehlverhaltens berücksichtigt. Auch wenn der Umfang der plagiierten Stellen natürlich zur Beurteilung herangezogen wird, ist der Prozentsatz der plagiierten Stellen im Verhältnis zur gesamten Arbeit allein keinesfalls eine ausreichende Entscheidungsgrundlage.
Folgende Fragen/Aspekte werden u.a. für die Einordnung einer Abschlussarbeit als Plagiat herangezogen:
- Welchen Umfang hat das Plagiat? (u.a. ist das Ausmaß quantitativ wesentlich?)
- Welche Bereiche der Abschlussarbeit beinhalten plagiierte Stellen? (abgestimmt auf Forschungsarbeit und Disziplin, insb. handelt es sich um zentrale Ergebnisse)
- Liegt ein sogenanntes "werkprägendes Plagiat" vor?
- Lässt sich in den plagiierten Stellen eine Täuschungs- bzw. Irreführungsabsicht erkennen?