Stellungnahme der Universität Wien zum Gutachten von Prof. Peter Lewisch für Rechtsanwalt Werner Suppan
Prof. Lewisch hat bestätigt, das Gutachten als Professor geschrieben zu haben. Eine erste Stellungnahme hat Prof. Lewisch am Samstag, 13.11., übermittelt: "ich komme zurück auf das Thema meines als Professor der Universität Wien erstatteten Gutachtens. Das Gutachten trägt den Briefkopf mit meinem Namen und jenem des Instituts und damit auch das Logo der Universität. Eine Nebenbeschäftigungsmeldung für dieses Gutachten habe ich versehentlich nicht vorgenommen." Prof. Lewisch hat die Gelegenheit zu einer zeitnahen, ausführlichen Stellungnahme bekommen. Über etwaige Folgerungen wird zeitnah, nach Übermittlung der Stellungnahme von Prof. Lewisch entschieden.
Die Logo-Verwendung ist dienstlichen Erfordernissen vorbehalten. Eine entgeltliche Nebenbeschäftigung fällt nicht in diese Kategorie. Das Logo wäre im konkreten Fall nicht zu verwenden gewesen.
Es handelt sich um ein persönliches Gutachten, nicht um eines der Institution. Auch wenn aus anderen Disziplinen (wie etwa den technischen Wissenschaften oder der Medizin) Gutachten erstellt werden, wird niemals nahegelegt, dass es sich dabei um eine institutionelle Äußerung handeln könnte.